Leistungen des Pflegedienstes Maria Leisering

Unsere Pflege
Kosten

Behandlungspflege

Menschen, die krank sind, erhalten Behandlungspflege: Wir wechseln Verbände, versorgen Wunden, Katheder und Sonden, geben Spritzen und Medikamente. Ebenfalls können wir die enterale und parenterale Ernährung sicherstellen. Portversorgung, Versorgung von Trachealkanülen und die Versorgung eines Anus praeter liegt ebenso in unserem Aufgabenbereich.
 

Grundpflege

Menschen, die pflegebedürftig sind, erhalten Grundpflege: Wir helfen beim Waschen, Baden, Duschen, beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege (Rasieren, Frisieren, Zähneputzen usw.), bei Toilettengängen, der Mobilisation, ggf. beim Wechsel von Inkontinenzmitteln, bei der Essenzubereitung, Essengabe oder Verabreichung von Sondenkost.
 

Haushaltsversorgung

Menschen, die in ihren Fähigkeiten vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sind, brauchen außerdem Haushaltsversorgung: Wir helfen beim Einkauf, bei Wohnungsreinigung und Wäsche, beim Besorgen von Rezepten und Medikamenten
 

Hilfsmittel

Pflegebedürftige Menschen brauchen Hilfsmittel, die sie dabei unterstützen, ihre Eigenständigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen: Wir beraten und helfen bei der Beschaffung von Kranken-/Pflegebett, Roll-/Toilettenstuhl, Gehhilfe/Rollator, Treppensteighilfe usw.
 

Pflegeversicherung

Menschen, die pflegebedürftig sind, haben die Möglichkeit von der Pflegeversicherung finanzielle Unterstützung zu erhalten. Wir beraten und helfen beim Antrag und ebenso während der Prüfung durch den Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Wir vermitteln sachverständig im Dialog mit Kranken- und Pflegekassen, Behörden und Beihilfestellen.
 

Überleitungspflege

Wenn Sie schnell Hilfe brauchen, weil ein Angehöriger aus dem Krankenhaus entlassen wird und zu Hause weitergepflegt und versorgt werden muss, dann organisieren wir im Rahmen der so genannten Überleitungspflege alles Notwendige und nehmen Ihnen sämtliche organisatorischen Arbeiten ab.
 

Verhinderungspflege

Menschen, die tagtäglich ihre Angehörigen selbst pflegen, brauchen Beratung und Entlastung. Pflege belastet körperlich und seelisch und schränkt das Leben pflegender Familienmitglieder stark ein. Damit sie nicht selbst vor Erschöpfung selbst zum Fall für die Pflege werden, müssen sie Auszeiten nehmen: die so genannte Verhinderungspflege. Ist der Pflegebedürftige in einer Pflegestufe, dann hat er Anspruch 28 Tage bzw. 1.510 EUR, die er für eine professionelle Urlaubsvertretung in der Pflege verwenden kann.