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Rechtliche Fragen
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Pflegestufe 0
Gesetzlich ist eine Pflegestufe 0 nicht vorgesehen. Um in der eigenen Wohnung weiterleben zu können, benötigen manchmal jedoch auch Personen regelmäßige Hilfe, ohne einen Bedarf wie für Pflegestufe I gefordert zu haben (z.B. Demenzkranke). Dies wird als „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ bezeichnet. Wird diese bescheinigt, besteht Anspruch auf Betreuungsgeld in Höhe von 1.200 € (Grundbetrag) bzw. 2.400 € (erhöhter Betrag) pro Jahr.
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