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Rechtliche Fragen
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Geldleistung
Wird der Pflegebedürftige von einem Familienmitglied oder einer anderen privaten Person gepflegt, besteht Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 225 € (Pflegestufe I), 430 € (Pflegestufe II) oder 685 € (Pflegestufe III). Die Verwendung des Geldes muss nicht im Einzelnen nachgewiesen werden, jedoch wird die Qualität der Pflege regelmäßig durch einen Pflegedienst geprüft („Qualitätssicherungsbesuch“).
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